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Weil er der verantwortliche Fahrzeugführer ist, muss sich auch der Fahrlehrer an das Handyverbot halten.
Bund und Länder haben sich über die Reform der Kfz-Steuer geeinigt, die damit wie geplant zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann.
Autofahrer sollten nach einer positiven Alkoholkontrolle ihr Fahrzeug auch dann stehen lassen, wenn ihnen die Polizei die Weiterfahrt nicht ausdrücklich verboten hat.
Seit dem 1. Februar 2009 gelten für viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich höhere Bußgelder.
Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.
Wer vor dem Linksabbiegen die Mittelinie überfährt, muss sich bei einem Unfall ein überwiegendes Verschulden vorwerfen lassen. Gleiches gilt, wenn das Abbiegen überraschend erfolgt.
Ein unmittelbar nach einem Verkehrsunfall unterschriebenes Schuldanerkenntnis verpflichtet zu nichts, kann allerdings in der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.
Schließt sich eine Parkplatzschranke während der Durchfahrt, haftet der Parkplatzbetreiber nur dann, wenn kein Dritter involviert gewesen ist.
Auch wer sein Handy nur als Navigationssystem benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Teil des Konjunkturpakets ist die Befreiung von Neuwagen von der Kfz-Steuer für maximal zwei Jahre.
 
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