Begrenzte Mieterhöhung nach Modernisierungen

Vermieter können nur bei nötigen Modernisierungen eine Mieterhöhung durchsetzen.

Vermieter dürfen zwar nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die angefallenen Kosten durch Mieterhöhungen umlegen. Dabei müssen sie allerdings nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme im Auge haben. Denn für unzweckmäßige, unnötige oder überhöhte Aufwendungen muss der Mieter nicht aufkommen - hier trägt der Vermieter das Amortisationsrisiko.

 
 
Nutzungsausfall Dresden, Schuldner Radeberg, Kanzlei Dresden, Anwaltskanzlei Glashuette, Arbeitsvertragsrecht Glashuette, Zivilrecht nahe Dohna, Rechtsanwalt Zivilrecht nahe Wilsdruff, Rechtsanwaltskanzlei Glashuette, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Verwarnungsverfahren Kreischa