Schwerer Mangel bei Rollläden

Neu eingebaute Rollläden sind schwer mangelhaft, wenn sie sich nach einer frostigen Nacht nicht mehr öffnen lassen.

Wer sich neue Rollläden einbauen lässt, kann vom Vertrag zurücktreten und sein Geld samt Ausbau der Rollos auf Kosten des Verkäufers verlangen, wenn diese schwer mangelhaft sind. Von einem ausreichenden Mangel ist das Amtsgericht Gummersbach ausgegangen, nachdem die Rollläden sich bereits nach einer einzigen frostigen Nacht nicht mehr hochziehen ließen. Dies entspreche nicht dem gewöhnlichen Verwendungszweck und genüge erst recht nicht dem suggerierten hohen Bedienungskomfort.

 
 
Rechtsanwaeltin nahe Hohnstein, Schuldner Dresden, Rechtsanwalt Zivilrecht nahe Pirna, Anwaelte nahe Radeberg, Kuendigung Dresden, Aenderungskuendigung Dresden, Inkasso Freital, Anwaeltin Sozialrecht nahe Coswig, Bussgeldverfahren Kreischa, Mietvertraege Freiberg