Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Anwaeltin Zivilrecht nahe Freital, Wohnungsmietrecht Dresden, Mieterhoehung Dresden, Kuendigung Dresden, Rechtsanwalt Strafrecht nahe Freital, Kanzlei nahe Dohna, Kanzlei Dresden, Abmahnung Dresden, Unfallregulierung nahe Dohna, Verwarnungsverfahren Freital