Wendemanöver auf der Kreuzung

Das Wenden auf einer Kreuzung ist eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Wenn Sie auf einer Kreuzung wenden wollen, müssen Sie damit rechnen, bei einem Unfall den Großteil des Schadens zu tragen. Denn zumindest das Amtsgericht Dortmund sieht das Wenden im Kreuzungsbereich als schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr an. Ob der Fahrer vorher den Blinker gesetzt hat oder nicht, spielt dann auch keine Rolle mehr, meint das Gericht - Wenden im Kreuzungsbereich sei immer gefährlich.

 
 
Offene Forderung Dresden, Rechtsanwalt Dresden, Bussgeld Dresden, Fahrzeugschaeden Wilsdruff, Trennung Glashuette, Anwalt Strafrecht nahe Wilsdruff, Schadensersatzansprueche Glashuette, Lebenspartnerschaft Radeberg, Rechtsanwaeltin Zivilrecht nahe Radeberg, Urlaubsanspruch Dohna