Ausbremser müssen zahlen

Unnötige und riskante Bremsmanöver verpflichten zur Übernahme aller hierdurch entstandener Folgeschäden.

Wer grundlos im fließenden Straßenverkehr bremst und andere Verkehrsteilnehmer dadurch ebenfalls zum starken Abbremsen zwingt, muss für hierdurch entstandene Schäden aufkommen. Zwar kann nach einer Entscheidung des Landgerichts München I unter Umständen ein Mitverschulden der Geschädigten insbesondere aufgrund zu geringen Abstands die Schadensverteilung beeinflussen. Die Hauptschuld an Unfällen liegt jedoch in derartigen Fällen stets bei dem Ausbremser.

 
 
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